Aktuelles vom Immobilienmarkt

Grundsteuerreform 2022 - was sich ändert und was Eigentümer berücksichtigen sollten

Bereits seit dem 1. Juli 2022 hat sich für viele Eigentümer einiges geändert: Fortan stehen Sie in der Pflicht zur Abgabe einer Grundsteuererklärung. Von der Neuregelung sind ca. 35 Millionen Immobilien in Deutschland betroffen, entsprechend handelt es sich um ein bürokratisches Mammutprojekt. Wir verraten Ihnen, was bisher galt, was sich ändert und was Sie beachten müssen!

Warum gibt es eine Reform?

Die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer wurde in Deutschland jahrzehntelang sträflichst vernachlässigt. Bei Bestandsbauten wurden in den alten Bundesländern Daten aus dem Jahr 1964 herangezogen, in den neuen Bundesländern sogar aus dem Jahr 1935. Seither hat sich - wenig überraschend - viel geändert. Während bis dato die alten Datensätze verwendet und die Baukosten, vereinfacht ausgedrückt, entsprechend zurückgerechnet wurden, soll nun eine aktuelle Bemessungsgrundlage die Höhe der Grundsteuer feststellen. Die Reform folgt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, welches die Nutzung der jahrzehntealten Bemessungsgrundlagen für nicht rechtens erklärte.

Was verändert sich durch die Grundsteuerreform 2022?

Grundstück visualisiert

Die Grundsteuer ist eine Art Sondervermögenssteuer auf den Grundbesitz. Bisher gibt es bereits die Kategorien "Grundsteuer A" und "Grundsteuer B". Fortan kommt die Kategorie "C" dazu. Künftig können Gemeinden für baureife, aber unbebaute Grundstücke einen höheren Hebesatz festlegen, wenn auf diesen keine Bebauung erfolgt. Damit möchte der Bund Grundstücksspekulationen entgegentreten und Anreize für Bauprojekte schaffen. 

Nachdem zwischen Bund und Ländern keine Einigung hinsichtlich der Neugestaltung erreicht werden konnte, gibt es bedauerlicherweise keine bundesweite einheitliche Regelung für die Reform. Jedes Bundesland kocht sein eigenes Süppchen. 

Dem Niedersächsischen Grundsteuergesetz (NGrStG)) z. B. liegt das vom Land selbst entwickelte Flächen-Lage-Modell zugrunde. Hier finden Sie den offiziellen Link für das Land Niedersachsen: 

https://lstn.niedersachsen.de/steuer/grundsteuer/grundsteuerreform-in-niedersachsen-215354.html

Auf dieser Seite wird das Flächen-Lage-Modell wie folgt beschrieben:

„Im niedersächsischen Modell ist die Fläche ein Faktor, um die Grundsteuer zu berechnen. Das bedeutet: Wer viel Fläche besitzt, bezahlt mehr Grundsteuer als jemand mit weniger Flächenbesitz. Dabei wird zwischen der Grundstücksfläche und der bebauten Fläche unterschieden. Dazu kommt der Lage-Faktor, der vom Finanzamt selbst ermittelt wird. Als Grundlage dient der Bodenrichtwert - also der jeweilige Quadratmeterpreis von Grund und Boden. Das führt dazu, dass Eigentümer in beliebten und teuren Gebieten mehr zahlen als Eigentümer in weniger attraktiven Vierteln. Den Lage-Faktor können Eigentümer sich im "Grundsteuer-Viewer" anzeigen lassen.“

Hier der offizielle Link für das Bundesland Nordrhein-Westfalen:

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/grundsteuer/einfach-erklaert-das-grundsteuerportal

Wird die eigene Immobilie dadurch teurer?

Sowohl die alte als auch amtierende Regierung haben seit jeher betont, dass die Grundsteuerreform keine Mehrbelastung für Eigentümer darstellt - zumindest nicht in der Summe. Sofern die Grundbesitzwerte höher angesetzt werden, sollen die dadurch gestiegenen Steuern durch eine Reduzierung der Grundsteuermessbeträge aufgefangen werden. Ob das in der Praxis tatsächlich so funktioniert, wird sich zeigen.

Welche Fristen müssen Eigentümer berücksichtigen?

Die Pflicht zur Übermittlung per Steuerportal ELSTER gilt seit dem 1. Juli 2022. Insgesamt haben Eigentümer dazu vier Monate Zeit. Zum 31. Oktober 2022 endet die Frist und alle Erklärungen müssen an das zuständige Finanzamt übermittelt worden sein. Eine Besonderheit, anders als bei der Einkommensteuer, ist die Fristgebundenheit bei Steuerberatern. Wer einen Steuerberater damit beauftragt, erhält also keine Fristverlängerung. 

Kann man Einspruch einlegen?

Wie bei jedem anderen Steuerbescheid auch, besteht die Möglichkeit eines Einspruchs, wenn Sie die ermittelten Werte nicht für korrekt halten. Dieser muss innerhalb von einem Monat nach Zustellung des Bescheids erfolgen. Achten Sie also unbedingt fristgerecht darauf, ob Sie dem Bescheid des Finanzamtes oder der Kommune widersprechen möchten.

Zurück zur News-Übersicht

Galitz Immobilien

Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch.

0541-5979405
Kontakt
Direktkontakt

Ich bin mit den Datenschutzbestimmungen einverstanden *

Hier finden Sie uns
Anschrift Galitz Immobilien Damenweg 27 49082 Osnabrück