Wer sorgt dafür, dass der Immobilienverkauf reibungslos abläuft, wenn man sich selbst nicht mehr darum kümmern kann? Als Immobilienmakler in Osnabrück möchten wir Ihnen aus unserer Praxis wichtige Hinweise geben, wie Sie den Familienfrieden bewahren und spätere Konflikte vermeiden können.
Viele Angehörige glauben, dass sie mithilfe einer Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung eine Immobilie verkaufen können. Das ist jedoch ein weitverbreiteter Irrtum. Für den Verkauf einer Immobilie reicht eine solche Vollmacht nicht aus! Entscheidend ist: Nur wer im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, kann beim Notar den Verkauf durchführen – oder jemand, der über eine explizit notariell beglaubigte Vollmacht verfügt. Eine einfache Vorsorgevollmacht genügt hierfür nicht.
Die notarielle Vollmacht für die Immobilienverkäufe kann auch getrennt und völlig unabhängig von der Vorsorgevollmacht an eine andere, weitere Person übertragen werden.
Unsere Erfahrung zeigt: Je früher Sie das Gespräch mit Ihren Angehörigen suchen, desto besser. Klären Sie, wer im Fall der Fälle handeln soll und sorgen Sie dafür, dass alle wichtigen Unterlagen griffbereit und auffindbar sind. Sprechen Sie offen mit Ihren Kindern, Enkeln oder Ehepartnerinnen und Ehepartnern über Ihre Wünsche und Vorstellungen. So vermeiden Sie Missverständnisse und stellen sicher, dass im Ernstfall alles geregelt ist.
Neben der notariellen Vollmacht sind auch andere Dokumente unerlässlich. Dazu zählen zum Beispiel Löschungsunterlagen für bestehende Grundschulden oder Hypotheken. Diese sollten an einem Ort aufbewahrt werden, den die Personen kennen, denen Sie später Verantwortung übertragen möchten. Besonders kritisch ist die sogenannte Briefgrundschuld: Geht dieses Dokument verloren, kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen. In solchen Fällen muss ein langwieriges Aufgebotsverfahren eingeleitet werden, das oft weder Käufer noch Banken akzeptieren – und das kann den Verkauf erheblich erschweren.
Sie sind schneller auf Unterstützung angewiesen, als Sie vielleicht denken. Eine plötzliche Erkrankung, ein Unfall oder altersbedingte Einschränkungen können dazu führen, dass Sie nicht mehr selbstständig handeln können. Sorgen Sie deshalb frühzeitig vor und besprechen Sie mit Ihrer Familie, wie Sie gemeinsam für alle Eventualitäten gewappnet sind.
Ein rechtzeitig geregelter Immobilienverkauf – mit den richtigen Vollmachten und vollständigen Unterlagen – schützt nicht nur Ihr Vermögen, sondern auch den Familienfrieden. Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Fragen rund um den Immobilienverkauf.
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