Aktuelles vom Immobilienmarkt

Besonderheiten, die beim Immobilienverkauf im Betreuungsfall zu beachten sind

Ein hohes Lebensalter mit dem Nachlassen der kognitiven Fähigkeiten allgemein und Krankheit im Besonderen können es mit sich bringen, dass Rechtsgeschäfte nicht mehr selbstständig erledigt werden können. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der gesetzlichen Betreuung geschaffen. 

Wird eine Immobilie für einen unter Betreuung stehenden Eigentümer verkauft, muss der Verkauf zusätzlich vom Betreuungsgericht genehmigt werden.



Immobilie verkaufen - Rechte des Betreuers

Damit Betreuer von Eigentümern rechtlich befugt sind, stellvertretend Immobiliengeschäfte zu tätigen, müssen wichtige Kriterien erfüllt sein. Zu diesen zählen

  • die ausdrückliche Übertragung der Vermögenssorge durch das Betreuungsgericht
  • das Bestehen eines wichtigen Grundes für den Verkauf wie z. B. die Kostendeckung für einen Pflegeplatz
  • das Vorliegen eines Verkehrswertgutachtens für die Immobilie, erstellt durch einen Sachverständigen, der in der Regel öffentlich bestellt und vereidigt ist.

Soll eine Immobilie für einen Betreuten verkauft werden, ist der erste Schritt die Einholung der Genehmigung beim Betreuungsgericht. Dies kann sich hinziehen - mehrere Wochen bis zur Erteilung sind die Regel. Ebenso bestimmt der Rechtspfleger der Betreuungsgerichts, welcher Sachverständige das Wertgutachten für die Immobilie erstellen soll. Auch hier vergeht einige Zeit, da sich nicht jeder Gutachter unmittelbar an die Arbeit machen kann. Sind diese wichtigen Voraussetzungen erfüllt, können die weiteren Schritte erfolgen.

Jetzt kann sich die Maklerin an die Arbeit machen, um für die Immobilie einen geeigneten Käufer zu finden. Wir von Galitz Immobilien bereiten parallel zur Arbeit des Gerichts die Unterlagen und Dokumente der Immobilie auf, sodass sofort nach dem “go” des Gerichts die aktive Vermarktung beginnen kann.

Hinweise für Käufer einer Immobilie, die einem vom Gericht betreuten Eigentümer gehört

Käufer sollten sich die Papiere des Betreuers zeigen lassen: Da ist zunächst die gültige gerichtliche Bestellungsurkunde, die belegt, dass der Betreuer für den Eigentümer handeln darf. Diese Urkunde gilt in der Regel für zwei, maximal sieben Jahre. Die Vermögenssorge einschließlich des Verkaufs einer Immobilie muss im Betreuungsauftrag stehen. Darüber hinaus muss der Betreuer die eindeutige Genehmigung des Betreuungsgerichts für den Verkauf vorweisen können.

Wir von Galitz Immobilien prüfen diese Unterlagen, bevor wir einen Verkaufsauftrag annehmen und einen Maklervertrag abschließen.

Älteres Paar öffnet Haustüre

Trotzdem benötigen Sie als Käufer eine Tugend ganz besonders: Geduld, Geduld, Geduld! Ein Hauskauf mit Betreuer kann sich hinziehen, da die Gerichte überlastet sind und teilweise Wochen für eine Entscheidung benötigen.

Zusätzlich muss das Betreuungsgericht dem Kaufvertrag zustimmen bzw. muss eine Nachgenehmigung vom Gericht erfolgen. Das bedeutet: Erst wird der notarielle Kaufvertrag mit dem Betreuer geschlossen. Dann geht dieser Vertrag zum Gericht zur Genehmigung. Bis zu dieser Genehmigung gilt der Vertrag als schwebend unwirksam.

Käufer als auch vom Gericht bestellte betreuende Angehörige müssen sich darüber im Klaren sein, dass durch die Einbindung des Betreuungsgerichts der Abschluss eines Immobilienkaufs länger dauern kann. Auch bei den Preisverhandlungen sind Maßgaben zu beachten. So darf der Betreuer beispielsweise die Immobilie nicht unter dem im Wertgutachten ermittelten Preis anbieten und verkaufen.

Haben Sie weitere Fragen zum Immobilienverkauf im Betreuungsfall? Dann sprechen Sie uns an. Wir begleiten sehr gerne Angehörige, die über eine gerichtliche Betreuungsurkunde verfügen. Galitz Immobilien berät Sie persönlich in Ihrer Situation - sowohl fachlich wie auch emotional. Durch unser Netzwerk können wir Sie an zuständige Ansprechpartner vermitteln, die Ihnen anfallende Aufgaben abnehmen.

Kontaktieren Sie uns von Galitz Immobilien noch heute. Gerne begleiten wir Sie bei Ihrem Vorhaben.

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